Der qualifizierende Abschluss der Mittelschule ist eine besondere Leistungsfeststellung, der sich Schülerinnen und Schüler in Jahrgangsstufe 9 zusätzlich unterziehen können. Dabei müssen sie sich am Ende der neunten Klasse in bestimmten Fächern eine besondere Prüfung (schriftlich, praktisch und mündlich) ablegen.
Wer bei der Gesamtbewertung mindestens die Note 3,0 erreicht, erhält das Zeugnis über den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule. Die Teilnahme ist freiwillig. (Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, 15.03.2016)
Alle Termine stehen auch im Kalender. Angaben zu den Prüfungsterminen ohne Gewähr.
11. - 15.05.2020 | Projektprüfungen |
Englisch mündlich | |
18. - 19.05.2020 (möglich bis 22.05.) |
Kunsterziehung, Religion, Ethik, Musik, Buchführung Sport |
19.06.2020 | Quali Muttersprache schriftlich |
06.07.2020 | Quali Englisch |
07.07.2020 | Quali Deutsch und Deutsch als Zweitsprache |
08.07.2020 | Quali Mathematik |
09.07.2020 | Quali PCB und GSE |
Quali mündliche Nachprüfungen |
Der mittlere Schulabschluss an der Mittelschule verleiht u. a. die Berechtigung, weiterführende Schulen, z. B. die Fachoberschule, zu besuchen - und ist damit gegenüber dem Wirtschafts- und Realschulabschluss gleichwertig.
An der Mittelschule gibt es mehrere Möglichkeiten, einen mittleren Schulabschluss zu erreichen:
(Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, 15.03.2016)
Alle Termine stehen auch im Kalender. Angaben zu den Prüfungsterminen ohne Gewähr.
Englisch mündlich M10a und M10b | |
Deutsch mündlich M10a und M10b | |
04. - 08.05.2020 | Projektprüfung M10a und M10b |
30.06.2020 | MA - Deutsch |
01.07.2020 | MA - Englisch |
02.07.2020 | MA - Mathematik |
MA mündliche Nachprüfungen | |
16.01.2020 | MA - Fernprüfung Nichtdeutsche Muttersprache 1. Zwischenprüfung |
18.03.2020 | MA - Fernprüfung Nichtdeutsche Muttersprache 2. Zwischenprüfung |
17.06.2020 | MA - Fernprüfung Nichtdeutsche Muttersprache Abschlußprüfung |
Bewerberinnen und Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den jeweiligen Abschluss nicht erwerben können oder die keiner Schule angehören, können an öffentlichen Mittelschulen
als andere (sog. externe) Bewerberinnen und Bewerber ablegen.
Beim erfolgreichen Abschluss der Mittelschule muss sich die Bewerberin bzw. der Bewerber dafür an der zuständige Mittelschule anmelden.
Beim qualifizierenden Abschluss der Mittelschule muss sich die Bewerberin bzw. der Bewerber dafür bis spätestens 1. März an der zuständigen Mittelschule anmelden.
Beim mittleren Schulabschluss an der Mittelschule muss sich die Bewerberin bzw. der Bewerber dafür bis spätestens 1. März an der zuständigen Mittelschule, die eine Jahrgangsstufe 10 führt, anmelden.
(Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, 15.03.2016)